Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 für alle Länder Europas, als einheitliches Recht im Datenschutz, in Kraft getreten ist, kommen viele Neuerungen auf betroffene Unternehmen zu. Unter anderem auch der Abschluss eines Auftragsverarbeitungs-Vertrags (AV-Vertrag), den jedes Unternehmen abschließen muss, das personenbezogene Daten im Auftrag – also von einem Dienstleister verarbeiten lässt. Unter der alten Terminologie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) war das Dokument als Auftragsdatenverarbeitungs-Vertrag oder ADV-Vertrag bekannt. Wir unterstützen unsere Kunden und bieten ab sofort den Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO als PDF-Dokument zum Download an:

entergon-Suite Standard-AV – Deutsch
entergon-Suite Standard-AV – Englisch
e1.EMAILING Standard-AV – Deutsch
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Für Rückfragen oder individuell auf Ihr Unternehmen angepassten AVs können Sie uns gerne via E-Mail an support@entergon.de oder telefonisch unter der Rufnummer +49 (0)6175 949910 kontaktieren.