1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der entergon GmbH & Co. KG (nachfolgend „Anbieterin") erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Sie sind Bestandteil aller mit der Anbieterin geschlossenen Verträge.
1.2 Auftragsbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. In mit der Anbieterin geschlossenen Verträgen enthaltene Regelungen, die einzelnen Regelungen dieser AGB widersprechen, gehen diesen AGB vor. Die Geltung der AGB bleibt im Übrigen hiervon unberührt.
1.3 Die Anbieterin ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen und Ergänzungen der AGB kann der Auftraggeber jederzeit online auf der Homepage der Anbieterin unter www.entergon.de einsehen.
2.1 Beauftragungen sind für die Anbieterin ab dann verbindlich, wenn die Anbieterin sie innerhalb von 4 Wochen bestätigt.
2.2 Die Anbieterin kann nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen eines Auftrags innerhalb von 5 Werktagen akzeptieren. Für den Fall der Zustimmung wird die Anbieterin mangels anderer Vereinbarung die zusätzlichen Leistungen nach Honorarliste abrechnen.
2.3 Soweit mit der Anbieterin geschlossene Verträge die Vermittlung von Serverkapazitäten beinhalten, ist eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der Server eines Drittanbieters vertraglich nicht geschuldet. Die Anbieterin schuldet insoweit nur die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik angemessenen und zumutbaren Bemühungen und Vorkehrungen, eine möglichst lückenlose Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der Server zu gewährleisten. Außerhalb des Einflussbereichs der Anbieterin liegende Umstände wie die Verfügbarkeit und einwandfreie Funktion von Übertragungswegen im Internet und in öffentlichen Leitungsnetzen sind in keinem Fall Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen oder Zusicherungen.
2.4 Im Falle der Versendung von Liefergegenständen geht die Preis- und Leistungsgefahr mit deren Übergabe an ein Transportunternehmen auf den Kunden über.
2.5 Die Anbieterin ist berechtigt, sich bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen – ganz oder teilweise – sorgfältig ausgesuchter und überwachter Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
3.1 Der Kunde unterstützt die Anbieterin bei der Vorbereitung und Erfüllung des Auftrages und überprüft übermittelte Dokumente und teilt das Ergebnis der Überprüfung der Anbieterin mit, um die Einhaltung des vereinbarten Zeitplanes zu gewährleisten.
3.2 Geringfügige Abweichungen von der Projektdefinition, die den zukünftigen Verwendungszweck des Werkes nicht beeinträchtigen, beeinflussen die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins nicht. Derartige Abweichungen stellen keinen Verstoß gegen die jeweilige Projektdefinition dar.
4.1 Daten des Kunden können aus Text-, Grafik-, Ton- und Videodokumenten bestehen.
4.2 Für die rechtliche Zulässigkeit und Unbedenklichkeit aller zur Veröffentlichung beigebrachten Inhalte an die Anbieterin trägt der Kunde die alleinige rechtliche Verantwortung im Innenverhältnis der Parteien zueinander.
4.3 Die Anbieterin behält sich vor, Aufträge ganz oder teilweise abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen, Rechte Dritter, die guten Sitten etc. verstößt.
4.4 Sollte die Anbieterin aufgrund von Handlungen, Unterlassungen oder wegen Inhalten, die der Kunde zur Verfügung gestellt hat, durch Dritte in Anspruch genommen werden, hat der Kunde die Anbieterin von derartigen Ansprüchen Dritter freizustellen und der Anbieterin entstandene Schäden zu ersetzen, wenn und soweit er die Ansprüche zu vertreten hat. Der Kunde ist verpflichtet, die Anbieterin nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
4.5 Die Anbieterin behält sich vor zu prüfen, ob Aufträge gegen Rechte Dritter verstoßen. Ferner haftet die Anbieterin nicht für Schäden, die dem Kunden aus Missbrauch oder fehlerhaftem Gebrauch der auf den Servern der Anbieterin gespeicherten Daten erwachsen, es sei denn die Anbieterin handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig, sowie mit Ausnahme einer schuldhaften Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
4.6 Die Anbieterin behält sich vor, Aufträge – auch einzelne Aktualisierungen im Rahmen eines Auftrages – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für die Anbieterin wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
5.1 Der Kunde hat für die rechtzeitige Lieferung der Vorlagen, Daten und Manuskripte im vereinbarten Format zu sorgen.
5.2 Sind Daten auftragsgemäß von der Anbieterin aufzubereiten, erhält der Kunde vor einer Veröffentlichung Kontrollübersichten per E-Mail oder Web-Preview. Im Falle von Beanstandungen muss der Kunde diese gegenüber der Anbieterin unverzüglich anzeigen.
5.3 Die Lieferung an die Anbieterin kann elektronisch, auf dem Postweg oder per Kurier erfolgen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.
5.4 Die Pflicht der Anbieterin zur Aufbewahrung der erhaltenen Daten endet drei Monate nach ihrer Veröffentlichung.
6.1 Die Anbieterin erbringt im Rahmen eines entsprechenden Auftrages auch die Vermittlung der Einrichtung von Internet-Domainnamen durch so genannte Internet-Service-Provider (kurz: ISP). Ein Vermittlungserfolg ist nicht geschuldet. Die Anbieterin kann auch keine Gewähr dafür übernehmen, dass die vom Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
6.2 Die vom Kunden zur Reservierung und/oder zur Registrierung eines Domainnamens an die Anbieterin übermittelten Daten werden an den ISP weitergeleitet, dort elektronisch gespeichert und den Registraturdatenbanken zugänglich gemacht.
6.3 Bei der Vergabe von Domainnamen finden die Vergaberichtlinien des zuständigen ISP Anwendung. Auf Wunsch erhält der Kunde diese zugesandt.
6.4 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der Anbieterin zur Mitwirkung, insbesondere soweit dies zur ordnungsgemäßen Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain erforderlich ist, so besonders im Hinblick auf die Einhaltung der Richtlinien der Vergabestelle sowie die Erfordernisse des jeweiligen ISP. Für Schäden, die die Anbieterin mittelbar oder unmittelbar durch eine schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden erleidet, ist dieser ersatzpflichtig.
6.5 Ein Anspruch des Kunden auf Reservierung oder Registrierung des gewünschten Domainnamens gegenüber der Anbieterin besteht nicht.
6.6 Die Verantwortung für Rechtsfolgen aller Art aus der Reservierung und Registrierung des Domainnamens liegt ausschließlich beim Kunden.
6.7 Die Anbieterin haftet nicht für Mängel oder Fehler im System des vermittelten ISP bzw. für dessen schuldhaftes Fehlverhalten, soweit kein eigenes schuldhaftes Verhalten von der Anbieterin vorliegt.
6.8 Sollte ein Dritter gegenüber dem Kunden eine Rechtsverletzung durch einen Domainnamen rügen, verpflichtet sich der Kunde, die Anbieterin hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Kunde ist verpflichtet, die Anbieterin von Ersatzansprüchen Dritter, die auf einer unzulässigen und von dem Kunden zu vertretenden Verwendung des Domainnamens beruhen, freizustellen.
6.9 Soweit der Kunde, z. B. für den Zugriff auf eine persönliche Website oder ein Content Management System, von der Anbieterin individuelle Passworte erhält, ist er verpflichtet, diese Dritten nicht zu offenbaren und sie sorgfältig zu verwahren, um Missbräuche durch Dritte auszuschließen. Bei Verlust des Passwortes oder wenn ihm bekannt wird, dass Dritte von dem Passwort Kenntnis erlangt haben, ist er verpflichtet, die Anbieterin unverzüglich zu informieren. Der Kunde haftet für alle Schäden, die sich aus einem Missbrauch des Passworts ergeben, soweit er nicht den Beweis erbringt, dass ihn hieran kein Verschulden trifft. Im Übrigen gilt die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 11 dieser AGB.
6.10 Aufgrund von technisch erforderlichen Wartungsarbeiten kann es zu geringen Ausfallzeiten des Datenservers eines von der Anbieterin beauftragten Providers kommen. Eine Ausfallzeit von bis zu 2 % der jährlichen Betriebsdauer begründet keinen Minderungsanspruch des Kunden. Im Falle höherer Gewalt oder bei Auftreten von Störungen, die nachweisbar nicht im Einfluss- bzw. Verantwortungsbereich der Anbieterin liegen (z. B. bei Störungen der Telekom oder des Netzbetreibers), ist die Anbieterin von der Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen sowie auf Leistung von Schadensersatz entbunden.
6.11 Verträge über die Vermittlung einer Domain mit automatischer Laufzeitverlängerung werden um jeweils ein Jahr verlängert, wenn sie nicht zuvor fristgerecht schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
7.1 Der Kunde gewährleistet, dass er alle zur Veröffentlichung der an die Anbieterin übermittelten Daten und Inhalte erforderlichen Rechte besitzt.
7.2 Der Kunde überträgt der Anbieterin sämtliche für die vereinbarte Nutzung im Internet erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Bearbeitung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien. Die Anbieterin nimmt diese Übertragung hiermit an.
8.1 Bei einer Auftragsänderung ist die Anbieterin auch an vorherige Liefertermine nicht mehr gebunden.
8.2 Die Anbieterin haftet nicht für Verzögerungen, die bei sorgfältiger Betriebsführung nicht vermeidbar sind, insbesondere nicht für unvorhersehbare Verzögerungen wegen höherer Gewalt – hierzu gehören insbesondere technische Störungen wie unverschuldeter Geräteausfall, Krieg, innere Unruhen, Arbeitskampfmaßnahmen, Feuer, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie die Unterbrechung der Stromverbindung, Verkehrsstörungen und ähnliches. Im Übrigen beschränken sich Ansprüche des Kunden auf eine der Verzögerung angemessene Minderung des vereinbarten Preises oder auf Rücktritt vom Vertrag, wenn die vereinbarte Leistung wegen besonderer Umstände wegen der Verzögerung für den Kunden keinen Wert hätte, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Die allgemeinen Haftungsbeschränkungen bleiben hiervon unberührt.
8.3 Die Anbieterin ist in jedem Fall zur Abrechnung von Teilleistungen berechtigt, wenn diese vereinbart wurden.
9.1 Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung gelten für die Durchführung von Aufträgen die jeweils gültigen Honorare der Anbieterin gemäß der jeweils beigefügten Honorarliste. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
9.2 Bei der Erstellung von Websites sind zwei inhaltliche und grafische Korrekturdurchläufe der Daten möglich, jede weitere Korrektur wird als Autorenkorrektur mit den zuletzt bekanntgegebenen Stundensätzen abgerechnet. Zusätzliche Meetings, Botenfahrten sowie Bildlizenzen sind in den Kosten nicht enthalten.
9.3 An- und Abfahrtszeiten, Spesen, Reise- und ähnliche Kosten werden grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt. Reisekosten, Übernachtungen und Spesen werden nach Aufwand abgerechnet. Flüge innerhalb Europas erfolgen in der Economy-Class, Interkontinental-Flüge in der Business-Class. Bahnreisen erfolgen in der 2. Klasse. Fahrten mit dem PKW werden mit 0,50 Euro/km berechnet. Reisestunden ab einer Gesamtdauer von sechs Stunden werden wie Arbeitsstunden abgerechnet.
9.4 Sind Voraus- oder Abschlagszahlungen vereinbart, werden aber nicht fristgerecht geleistet, kann die Anbieterin die im Vertrag vorgesehenen Maßnahmen treffen sowie den Vertrag nach erfolgloser Mahnung entschädigungslos auflösen. Die gleiche Regelung gilt bei Nachlassstundung oder Insolvenzeröffnung, wenn der Kunde oder die Insolvenzverwaltung für die Bezahlung der künftigen Rechnungen keine Sicherheit leisten.
9.5 Ein vom Kunden geschuldetes Entgelt wird mit Rechnungsstellung fällig und ist innerhalb von 30 Tagen zu entrichten.
9.6 Auftragsstornierungen und Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Bereits geleistete Arbeiten berechnet die Anbieterin gemäß der zuvor vereinbarten Honorare oder nach der jeweiligen Honorarliste.
9.7 Bei der Vermittlung einer Reservierung bzw. Registrierung von Domainnamen werden die Gebühren jeweils im Voraus für ein Jahr erhoben; eine Teilrückvergütung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung ist nicht möglich. Preisänderungen infolge von Preisänderungen der Vertragspartner der Anbieterin bleiben während der Vertragslaufzeit vorbehalten; im Falle von Preisanhebungen steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
9.8 Besteht zwischen den Parteien ein Dauerschuldverhältnis, gilt folgende Regelung: Fällt das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht auf den ersten oder letzten Tag eines Monats bzw. stimmt dieses nicht mit dem Jahresanfang oder -ende überein, werden abschnittsbezogene Entgelte entweder tagesanteilig bezogen auf 30 Tage oder monatsanteilig bezogen auf zwölf Monate abgerechnet. Ist der Kunde mit einer Leistung in Verzug, werden Zinsen gemäß § 288 BGB berechnet. Gleichzeitig bleibt es der Anbieterin vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.
9.9 Bei bargeldloser Zahlung durch den Kunden (z. B. Überweisung oder Scheck) tritt Erfüllung erst mit der endgültigen Gutschrift auf dem Konto der Anbieterin ein. Wechsel werden grundsätzlich nicht angenommen. Der Auftraggeber kann nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
10.1 Ist für die Nacherfüllung die Mitwirkung des Kunden erforderlich, beginnt die Frist zur Nacherfüllung erst mit dessen Mitwirkung zu laufen. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt die Anbieterin. Gelingt die Nacherfüllung nicht binnen angemessener Frist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen und/oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Gleiches gilt, wenn die Nacherfüllung durch die Anbieterin fehlschlägt. Für alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, gilt die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 11.
10.2 Alle Gewährleistungsansprüche verjähren 24 Monate ab Eingang des Arbeitsergebnisses beim Kunden, sofern nicht Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden oder das Gesetz sonst eine längere Gewährleistungsfrist zwingend vorschreibt.
11.1 Die Anbieterin haftet gegenüber dem Kunden nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
11.2 Die Anbieterin haftet gemäß der gesetzlichen Bestimmungen: a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, b) für die schuldhafte Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, sowie d) im Umfang einer von der Anbieterin übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der registrierte Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäftes vorhersehbar und typisch ist. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Organen der Anbieterin.
11.3 Als vorhersehbarer Schaden gilt bei Privatanwendern ein Schaden in Höhe von bis zu 2.000,00 Euro und bei geschäftlichen Anwendern ein Schaden in Höhe von bis zu 10.000,00 Euro. Soweit mehrere Handlungen bzw. zusammenhängende Handlungskomplexe innerhalb eines Zeitraums von zwölf Kalendermonaten stattfinden, gilt bei Privatanwendern ein vorhersehbarer Gesamtschaden in Höhe von bis zu 5.000,00 Euro und bei geschäftlichen Anwendern von bis zu 25.000,00 Euro für diesen Zeitraum.
11.4 Soweit die Anbieterin auf Anweisung des Kunden Fremdleistungen im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, hat die Anbieterin nicht für die Leistungen des Dritten einzustehen. Jegliche Haftung der Anbieterin für aus der Inanspruchnahme der Dritten resultierende Schäden ist ausgeschlossen. Darüber hinaus hat der Kunde der Anbieterin den Mehraufwand zu vergüten, der von dem Dritten verursacht wird.
12.1 Mit der Tätigkeit der Anbieterin verbundene Urheberrechte oder vergleichbare Schutzrechte entstehen ausdrücklich in der Person der Anbieterin. Einen Anspruch auf Übertragung solcher Rechte oder hieraus resultierender Rechte, insbesondere Verwertungsrechte, hat der Kunde nur, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Gleiches gilt für die Überlassung des Quellcodes der durch die Anbieterin erstellten Software und den zur Verwendung eingesetzten Tools.
12.2 Die Nutzungsrechte an dem bei der Programmierung entstandenen Know-How, den erfundenen Entwicklungsmethoden, allgemein verwendbaren Modulen, wie beispielsweise Programmroutinen und Treibern, sowie aller sonstigen verkehrsfähigen Schutzrechten, verbleiben unabhängig von den vereinbarten Nutzungsrechten an der Individualsoftware bei der Anbieterin. Soweit die Rechte Dritten zustehen, garantiert die Anbieterin, dass sie über die entsprechenden Nutzungs- und Vertriebsrechte verfügt.
13.1 „Vertrauliche Informationen" im Sinne dieser Vereinbarung sind alle im Laufe der Geschäftsverbindung zwischen den Parteien durch eine Partei erlangten oder erhaltenen Informationen im Hinblick auf von der anderen Partei vertriebene oder erstellte Waren oder Dienstleistungen, Vertriebswege, Kunden, Geschäftsabläufe oder finanzielle Informationen sowie alle sonstigen Informationen, die von der Partei, auf die sie bezogen sind, als vertraulich gekennzeichnet wurden oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.
13.2 Keine Vertraulichen Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Informationen, die (a) der empfangenden Partei bereits zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt waren, (b) die ohne einen Verstoß der empfangenden Partei gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt wurden oder werden, (c) die durch die empfangende Partei unabhängig von der auf sie bezogenen Partei und/oder des Kunden und ohne unmittelbare oder mittelbare Nutzung der Vertraulichen Informationen entwickelt wurden, (d) die die empfangende Partei von einem Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber der bezogenen Partei zugänglich gemacht wurden, (e) hinsichtlich derer die bezogene Partei schriftlich erklärt hat, dass es sich nicht um Vertrauliche Informationen handelt, oder Informationen, die (f) aufgrund einer vollstreckbaren Anordnung eines deutschen Gerichtes oder einer deutschen Behörde herauszugeben bzw. zu veröffentlichen sind, wobei die empfangende Partei dazu verpflichtet ist, die jeweils andere Partei von dieser Anordnung unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
13.3 Die Parteien haben Vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln und vor der Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen sowie eigenen Betriebsgeheimnissen gleichzustellen. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, wenn der jeweilige Dritte zuvor schriftlich zur Geheimhaltung in einer dieser Klausel entsprechenden Art und Weise verpflichtet wird. Diese Rechte gelten auch für alle rechtlich verbundenen Unternehmen gem. §§ 15 ff AktG.
13.4 Die Anbieterin wird bei der Verarbeitung der Daten des Kunden die datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten. Soweit die Anbieterin im Rahmen der Leistungserbringung Kenntnis erlangt von personenbezogenen Daten, für die der Kunde verantwortliche Stelle im Sinne des BDSG ist, wird der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit der Anbieterin abschließen. Im Übrigen ist der Kunde – soweit er nicht ausdrücklich widerspricht – damit einverstanden, dass die Anbieterin Bestands- und Verbindungsdaten während der Dauer des Vertragsverhältnisses speichert, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, beispielsweise zu Abrechnungszwecken, erforderlich ist. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die aufgeführten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Abrechnungsdaten werden von der Anbieterin innerhalb der jeweils geltenden gesetzlichen Frist gelöscht.
14.1 Mündliche Nebenabreden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.
14.2 Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag nur mit Zustimmung der Anbieterin auf Dritte übertragen. Auch gelten alle rechtlich verbundenen Unternehmen gem. §§ 15 ff AktG nicht als Dritte.
14.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Anbieterin Erklärungen (Ausnahme: formbedürftige Erklärungen, insbesondere Kündigung) auch auf elektronischem Weg (z. B. per E-Mail) wirksam an ihn richten kann.
14.4 Die Anbieterin wird vom Kunden das Recht eingeräumt, die jeweiligen Aufträge in seinem Online-Portfolio, seinen Pressemitteilungen und anderen werbewirksamen Materialien zu verwerten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Anbieterin Firmennamen und Logo des Kunden im Rahmen seiner Referenzliste verwendet.
15.1 Für die Beziehungen zwischen dem Kunden und der Anbieterin gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme der Vorschriften des deutschen Kollisionsrechts.
15.2 Erfüllungsort für alle Leistungen der Anbieterin ist der Sitz der Anbieterin in Wehrheim.
15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz der Anbieterin.